Steuererklärung, Einreichung
- Unselbständig Erwerbende, Rentner, Schüler etc. bis 31. März
- Selbständig Erwerbende, Aktionäre von Familiengesellschaften bis 30. Juni
Sollte Ihnen die fristgerechte Einreichung nicht möglich sein, kann in begründeten Fällen ein Fristerstreckungsgesuch gestellt werden.
Bitte Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis unterschreiben (beide Ehepartner) und zusammen mit allen notwendigen Unterlagen einreichen.
Frist zur Einreichung Steuererklärung, konkrete Anfrage
Säule 3a (Höchstabzug)
Folgende Abzüge sind für das Jahr 2012 möglich:
§ Arbeitnehmende und selbständig Erwerbende, die obligatorisch oder freiwillig einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal Fr. 6'682.--
§ Arbeitnehmende und selbständig Erwerbende, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal 20% des Erwerbseinkommens, höchstens aber Fr. 33'408.--











