SCHRIFTZUG
Gemeinde Birmenstorf
Badenerstrasse 25
5413 Birmenstorf
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Fax 056 / 201 40 51
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Steuern

    Steuererklärung, Einreichung

    - Unselbständig Erwerbende, Rentner, Schüler etc.                                    bis 31. März

    - Selbständig Erwerbende, Aktionäre von Familiengesellschaften              bis 30. Juni

    Sollte Ihnen die fristgerechte Einreichung nicht möglich sein, kann in begründeten Fällen ein Fristerstreckungsgesuch gestellt werden.

     

    Bitte Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis unterschreiben (beide Ehepartner) und zusammen mit allen notwendigen Unterlagen einreichen.

     

    Frist zur Einreichung Steuererklärung, konkrete Anfrage


    Säule 3a (Höchstabzug)

    Folgende Abzüge sind für das Jahr 2012 möglich:

    §       Arbeitnehmende und selbständig Erwerbende, die obligatorisch oder freiwillig einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal Fr. 6'682.--

    §       Arbeitnehmende und selbständig Erwerbende, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal 20% des Erwerbseinkommens, höchstens aber Fr. 33'408.--


    Säule 3 a, konkrete Anfrage


    Informationen rund um die Steuern

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