SCHRIFTZUG
Gemeinde Birmenstorf
Badenerstrasse 25
5413 Birmenstorf
Tel. 056 / 201 40 65
Fax 056 / 201 40 51
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Gemeindekanzlei

    Abstimmungen und Wahlen

    Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Anwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.

     

    Abstimmungen/Wahlen, weitere Fragen ans Wahlbüro


    Publikationsorgan, amtliches

    Die Zeitschrift "Rundschau" ist das Publikationsorgan der Gemeinde Birmenstorf. Sie erscheint 1 Mal wöchentlich jeweils am Donnerstag und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt.

     

    Amtliches Publikationsorgan, noch Fragen?


    Einbürgerung

    Voraussetzungen für Ausländer:
    12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
    5 Jahre im Kanton Aargau
    3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung).
    Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Download.

     

    Einbürgerung, Merkblatt mit detaillierte Infos herunterladen


    Erleichterte Einbürgerung

    Ein ausländischer Ehegatte eines Schweizer Bürgers kann sich erleichtert einbürgern lassen, wenn er/sie
    insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
    seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft mit einem Schweizer Bürger lebt
    seit 1 Jahr in der Schweiz angemeldet ist

     

    Erleichterte Einbürgerung, weitere Infos


    Fundbüro

    Werden Wertgegenstände, welche den Wert von Fr. 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese auf der Gemeindekanzlei Birmenstorf abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn (Tel. 056 / 201 40 65).

     

    Fundbüro, konkrete Anfrage


    Grundbuchauszüge

    Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056 / 200 09 40

     

    Grundbuchamt Baden - weitere Infos


    Handlungsfähigkeitszeugnis

    Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und kann im Online-Schalter direkt bestellt werden. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
    Kosten: Fr. 10.--

     

    Handlungsfähigkeitszeugnis online bestellen


    Leumundszeugnis

    Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
    Kosten: Fr. 10.--

     

    Leumundszeugnis online bestellen


    Kommissionen, Interessiert an Mitarbeit?

    Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei.

     

    Mitwirkung, Online-Meldung an Gemeindekanzlei


    Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten

    Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personalausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind der Gemeindeschreiber und der Gemeindeammann bzw. deren Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt.

     

    Unterschrifts-/Dokumentbeglaubigung, weitere Fragen