Abstimmungen und Wahlen
Publikationsorgan, amtliches
Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung
Fundbüro
Grundbuchauszüge
Handlungsfähigkeitszeugnis
Leumundszeugnis
Kommissionen, Interessiert an Mitarbeit?
Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten
Abstimmungen und Wahlen
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Anwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.
Abstimmungen/Wahlen, weitere Fragen ans Wahlbüro
Publikationsorgan, amtliches
Die Zeitschrift "Rundschau" ist das Publikationsorgan der Gemeinde Birmenstorf. Sie erscheint 1 Mal wöchentlich jeweils am Donnerstag und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt.
Amtliches Publikationsorgan, noch Fragen?
Einbürgerung
Voraussetzungen für Ausländer:
12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
5 Jahre im Kanton Aargau
3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung).
Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Download.
Einbürgerung, Merkblatt mit detaillierte Infos herunterladen
Erleichterte Einbürgerung
Ein ausländischer Ehegatte eines Schweizer Bürgers kann sich erleichtert einbürgern lassen, wenn er/sie
insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft mit einem Schweizer Bürger lebt
seit 1 Jahr in der Schweiz angemeldet ist
Erleichterte Einbürgerung, weitere Infos
Fundbüro
Werden Wertgegenstände, welche den Wert von Fr. 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese auf der Gemeindekanzlei Birmenstorf abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn (Tel. 056 / 201 40 65).
Grundbuchauszüge
Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056 / 200 09 40
Grundbuchamt Baden - weitere Infos
Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und kann im Online-Schalter direkt bestellt werden. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
Kosten: Fr. 10.--
Handlungsfähigkeitszeugnis online bestellen
Leumundszeugnis
Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
Kosten: Fr. 10.--
Leumundszeugnis online bestellen
Kommissionen, Interessiert an Mitarbeit?
Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei.
Mitwirkung, Online-Meldung an Gemeindekanzlei
Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personalausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind der Gemeindeschreiber und der Gemeindeammann bzw. deren Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt.
Unterschrifts-/Dokumentbeglaubigung, weitere Fragen











