SCHRIFTZUG
Gemeinde Birmenstorf
Badenerstrasse 25
5413 Birmenstorf
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Fax 056 / 201 40 51
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Finanzen

    Steuerbezug (Inkasso)

    Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.

     

    Steuerinkasso, weitere Fragen


    Zahlungsschwierigkeiten Steuern

    Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub resp. um Ratenzahlungen zu stellen. Die Angaben im Gesuch müssen zwingend mit Belegen nachgewiesen werden (aktuelle Lohnabrechnung, Mietvertrag Wohnung, Krankenkassenpolice, Leasingvertrag, Nachweis von Schuldenrückzahlungen etc.). Ohne die entsprechenden Belege kann das Gesuch nicht geprüft werden. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

      

    Stundungsgesuch online zum Download


    Zahlungskonditionen Steuern

    bis 30. April - Skonto 0.5 % (Steuern 2012)
    bis 31. Oktober - spätestes Zahlungsdatum
    ab 1. November - Verzugszins 5 %
    Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden.

     

    Zahlungskonditionen, konkrete Anfrage