Steuerbezug (Inkasso)
Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
Zahlungsschwierigkeiten Steuern
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub resp. um Ratenzahlungen zu stellen. Die Angaben im Gesuch müssen zwingend mit Belegen nachgewiesen werden (aktuelle Lohnabrechnung, Mietvertrag Wohnung, Krankenkassenpolice, Leasingvertrag, Nachweis von Schuldenrückzahlungen etc.). Ohne die entsprechenden Belege kann das Gesuch nicht geprüft werden. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Stundungsgesuch online zum Download
Zahlungskonditionen Steuern
bis 30. April - Skonto 0.5 % (Steuern 2012)
bis 31. Oktober - spätestes Zahlungsdatum
ab 1. November - Verzugszins 5 %
Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden.
Zahlungskonditionen, konkrete Anfrage











