Identitätskarte (ID) für Schweizer
Schweizer Reisepass
Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern
Zuzug/Umzug/Wegzug (Anmeldung/Abmeldung)
Identitätskarte (ID) für Schweizer
Persönlich bei Einwohnerkontrolle vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter). Neueres Passfoto (ohne Kopfbedeckung, keine Uniform) und alte Identitätskarte mitbringen. Bei Verlust der alten ID ist die Verlustanzeige der Kantonspolizei mitzubringen.
Gebühren:
bis 18. Altersjahr: Fr. 30.00 zuzüglich Porto Fr. 5.--
Erwachsene: Fr. 65.00 zuzüglich Porto Fr. 5.--
Gültigkeit der ID: 10 Jahre (Erwachsene)
3 Jahre (Kinder bis 3 Jahre) - 5 Jahre (Kinder bis 18 Jahre)
Ausstellungsdauer: ca. 10 Tage
Schweizer Reisepass
Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) kann ab dem 24. Februar 2010 bei der zuständigen austellenden Behörde (Passamt Aarau) beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass ist unerlässlich.Die Gebühren sind neu wie folgt festgelegt:
Pass Erwachsene Fr. 145.00 inkl. Porto
Pass Kinder Fr. 65.00 inkl. Porto
Kombiangebot Erwachsene Fr. 158.00 inkl. Porto
Kombiangebot Minderjährige Fr. 78.00 inkl. Porto
Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern
Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung (Fr. 20?000.--) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen.
Zuzug/Umzug/Wegzug (Anmeldung/Abmeldung)
Persönliche Meldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 8 Tagen. Beim Zuzug müssen Schweizer den Heimatschein/Heimatausweis und allenfalls das Familienbüchlein, Ausländer den Ausländerausweis, den Pass, die Arbeitsbewilligung und bei Zuzug aus anderem Kanton 2 Fotos mitzubringen. Beim Wegzug/Umzug haben CH-Bürger den Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis vorzuweisen / Ausländer den Ausländerausweis. Bei Abmeldungen haben Schweizer den Schriftenempfangsschein (Niederlassungsausweis) abzugeben; Ausländer haben mit dem Ausländerausweis vorzusprechen. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.
Zuzug/Umzug/Wegzug, Weitere Fragen











